Facebookseite haben? Man kann Lehrern vieles vorwerfen, aber das ist wohl eher ein systematischer Mangel den man den Landesregierungen vorwerfen muss. Klasse. Apple ID, Nutzung icloud etc.) Alles andere gehört in den Bereich der Illusion! Das Land Hessen finanziert eine BigBlueButton-Instanz bei einem externen Anbieter. Ich will dem Grundgedanken für mehr Datenschutz an Schulen keinesfalls widersprechen, man muss aber einfach auch die Realität und den aktuellen Bedarf sehen. Die Schule handelt als öffentliche Einrichtung im hoheitlichem Auftrag. Da schickt jeder Gast E-Mail’s hin, mit all seinen personenbezogenen Daten und oft denen der ganzen Familie und was denen im Urlaub so taugt, etc. Der Datenschutzbeauftragte meiner Schule plante mit mir und jemand anderem eine Schuleigene und von uns verwaltete BigBlueButton-Instanz aufzusetzen, die wurde jedoch einfach nicht genehmigt. Worin liegen die konkreten datenschutzrechtlichen Probleme bei US-amerikanischen Diensten? Verbot einer Aufzeichnung, Nutzung der Möglichkeit den Hintergrund auszugrauen, Verpflichtung zur Bildübertragung der SuS nur, sofern dadurch nicht die Leitung überlastet wird, Sicherstellung, dass keine Unbefugten Kenntnis von der Videokonferenz erhalten etc.) Auch hier werden u. U. personenbezogene Daten (z.B. Aber ich denke, das übers Ziel hinaus geschossen wurde. Es gibt sicher auch Negativbeispiele, doch durch diese das ganze System in den Dreck zu ziehen… na dankeschön! Diese Gesichtspunkte gelten grundsätzlich für Videokonferenz- und Kollaborationslösungen US-amerikanischer Anbieter. Das macht den Trackern das Leben schwer. Verknöcherte Lobbyisten versuchten es ihnen dabei so schwer wie möglich zu machen, Ihr Beitrag ist repräsentativ für das Problem der verbeamteten deutschen Lehrerschaft. oft auch keine Wahl, welches Tablet (ios oder android) angeschaftt wird. Nur wenn vorsätzlich/grob fahrlässig falsch beraten wird (z.B. Microsoft Teams scheint dagegen flächendeckend zu funktionieren. Es will einfach keiner ein Risiko eingehen, mal etwas anderes probieren und sich dann nachher anhören, wenn irgendetwas nicht geklappt hat (bei Teams kann man ja den Schuldigen im Zweifelsfall ganz gut benennen). Wie er selbst darstellt bestand seine Reaktion auf die (zugegebenermaßen sehr ignorante) Haltung des Datenschutzbeauftragten in einer DDOS Attacke, welche an sich schon eine Straftat darstellt. Das ist wieder mal ein Treffpunkt, weltverachtener OP Sourcecode Enthusiasten. Beim ersten Lockdown habe ich auch gesagt, so jetzt muss schnell was funktionierendes her. 6 der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchulO) bzw. Wenn Eltern, Schülerinnen oder Schüler einer Nutzung amerikanischer Softwareprodukte ausdrücklich widersprechen, werden äquivalente Lehrangebote zur Verfügung gestellt. Auch wenn ich mich sehr um den Datenschutz bemühe, würde ich unter den „Hardcore-Linux-Datenschützern“, eher als liberal, vielleicht sogar als fahrlässig eingeschätzt werden. Was bringt bitte ein Vertrag mit Microsoft, wenn MS der US-Gesetzgebung unterliegt? „Der EuGH betonte jedoch die Verantwortung des Verantwortlichen und des Empfängers, zu bewerten, ob die Rechte der betroffenen Personen im Drittland ein gleichwertiges Schutzniveau wie in der Union genießen“. Als Gründe werden hierfür ein „besseres“ und „motivierendes“ Lernen angegeben. 6 Abs. Bei BBB handelt es sich um eine Open Source-Lösung, die es ermöglicht, sie unter vollständiger, eigener Kontrolle und auf eigenen Systemen zu betreiben. Ich kann einfach nur gratulieren und appellieren, genau so weiter zu machen. Im selben Schulgebäude? Zusätzlich hat die DSK hierzu eine eigene Arbeitsgruppe einberufen. Liebe Eltern, Danke für Ihre Unterstützung, die meisten Lehrkräfte wissen sehr zu schätzen, was Sie leisten. Dieses Thema gilt meiner Meinung nach auch für Büroarbeit. damit begründet, dass Sicherheitsbehörden in den USA die Möglichkeit haben, massenhaft auf Daten, welche bei US-amerikanischen Unternehmen gespeichert sind, zuzugreifen und europäische Nutzerinnen und Nutzer diese Überwachungsmaßnahmen nicht gerichtlich überprüfen lassen können. Zack die Entscheidung „weil muß“, dazu die „Digitalisierung“ im Sinne einer Abschiebung. Dies würde einen Verstoß gegen § 103 Abs. Ich habe von anfang an Teams verweigert(musste dann auf email ohne alles umsteigen) vielleicht kann ich auch BBB oder JitsiMeet als lösung herbeiführen und mehr bewustsein schaffen. Hier geht es um keine kostenlose Software in Google/Apple … Store, sondern um eine kommerzielle Lösung. Angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation und bestehender technischer Probleme ist es vertretbar, wenn Schulen im laufenden Schuljahr 2020/21 außereuropäische Videokonferenzsoftware verwenden, um dem Bildungsauftrag nachzukommen. Bravo und Hut ab, Lukas! Was sollte eine Einwilligung der Eltern zur Kommunikation per Mail beinhalten? Sie sind also nicht identifizierbar. Abo & Service: Telefon: 0711 7205- 6161 Dort entscheidet auch die Schule bzw. Denkt mit: Richtig! Bitte aber immer argumentieren und nicht beschimpfen (=darauf wird gewartet). Konkret: Die freie Plattform moodle müsste – auch zentral seitens des Bundes – viel mehr gefördert und standardisiert werden. https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2020_9.pdf . Für diesen hoheitlichen Auftrag ist keine Einwilligung nötig. Dafür gibt es spätestens seit dem Urteil zu Schrems II des Europäischen Gerichtshofs keine Rechtsgrundlage mehr. Nun, ich habe eine schulische Arbeit über Datenschutz geschrieben, trotzdem kriege ich noch nicht mal ein Statement vom Datenschutzbeauftragten. Wie funktioniert die Meldung einer Datenpanne nach Art. Zu dem Gespräch kam es allerdings nie. Dieser Text setzt voraus, dass es auf der Welt auch nur einen einzigen Anbieter gibt, der vollkommen selbstlos und kostenlos Software zur Zusammenarbeit (oder generell Dienste) zur Verfügung stellt. Auch Microsoft kann DSGVO-konform handeln, und Teams als Medienplattform für Schulen läuft hervorragend…. Dass wir derzeit die Bildung unserer Kinder in die Hände von Großkonzernen legen (eine etwas seltsame Metapher in diesem Zusammenhang), ohne dass wir wissen, wer was über uns weiß und zu einem späteren Zeitpunkt abrufen kann, ist brandgefährlich. @Sterin McCollis Das allein disqualifiziert Jisti als geeignetes Tool für synchronen Online Unterricht. Die Betroffenen sind gem. B. Bei vielen Anwendungen (z.B. Eine Rechtsgrundlage kann ebenso durch eine rechtliche Festlegung bestehen. Teams läuft stabil und bietet nebenbei auch noch ein Kommunikationstool und noch viel mehr. Bitte unterstützt ihn, wo immer es geht. Bei der Alternative Bigbluebutton ist Ähnliches möglich. Wir wollen folgsame Bürger die sich an die Regeln halten. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) durch die Lehrkraft erforderlich. Seither wird stillschweigend geduldet, offenbar hat man sich mit diesem Zustand angefreundet. Müssen sie sich vor der Kamera zeigen? Klicke jetzt und geniesse die neuesten lustigen Sachen im Internet! Und genau deshalb hat sich der große Teil der Schulen wie auch anderer Institutionen sich entweder bisher nicht um dieses Problem gekümmert (dafür sprechen die zahlreichen Kommentare hier) oder es wird erst gar nicht für notwendig erachtet. Wie gesagt, all das, ohne Beschwerde. Ja, und wenn es klare Richtlinien gäbe, die Drittland-Cloud-Dienste untersagen, dann könnte der Bund das Geld in Förderungen der (Weiter-)Entwicklung von daten-souveränen Diensten regionaler Unternehmen investieren. die Löschung von Daten verlangt, zu deren Archivierung die Schule verpflichtet ist? Warum ich keine Beschwerde beim HDBI eingereicht habe? Nur mit Einwilligung der betroffenen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte (bei Minderjährigen: Einwilligung der Eltern). Solange es unterschiedliche Individuen sind die jeweils einen einzelnen Zugriff ausloesen, kann von DDoS keine Rede sein. Dem Lehrer zu schreiben bereinigt zwar das den Drang endlich „handeln zu wollen“, kostet aber diesen auch nur Zeit. Es wird nur immer eine Seite gezeigt. Was jetzt auffällt: Keiner hat sich dran gehalten – weil ja nichts zu befürchten war. der dortigen Verarbeitung unter rechtlichen Bedingungen, die nicht dem europäischen Datenschutzniveau entsprechen. Christoph. den Datenschutzbestimmungen (Date Processing Agreement DPA), die den datenschutzrechtlichen Anforderungen aus der DSGVO an die Transparenz der Datenverarbeitung, die Einwirkungsmöglichkeiten des Auftraggebers, die Zwecke der Datenverarbeitung oder die Löschung von Daten nicht entsprechen. Technisch sind heute, auch aus lehrpädagogischer Sicht, keine Linux/OpenSource umzusteigen. Dazu gehört „selbstverständlich“ auch die Bereitstellung eines geprüften standardisierten Datenschutzes incl. Hier ist wohl immer noch nicht vestanden worden, dass nicht Microsoft Produkte generell das Problem sind, sondern die Microsoft 365 Cloud, Microsoft Azure, etc. Jetzt im Januar habe ich positive wie auch negative Erfahrungen gemacht. Der Hauptgrund ist eher „das habe ich schon immer mit Teams gemacht“, „die anderen nutzen auch alle Teams“. Es geht wohl auch um viel Geld, welches von der hessischen Landesregierung in blindem Vertrauen für Microsoft-Lizenzen ausgegeben wurde. Meine Meinung von der deutschen Lehrerschaft nähert sich gerade einem absoluten Tiefpunkt. Privacy Shield für ungültig erklärt hat. https://www.bpv.de/presse-aktuelles/pressearchiv/presse-2021/so-gelingt-der-distanzunterricht-besser.html Meines Erachtens handelt es sich dabei um eine viel gravierendere Datenschutzverletzung. Und das ist – das weiß ich aus eigener Erfahrung – eine Mammutaufgabe. Das ist mir bewusst. Ersteinmal, vielen Dank! Bitte werben Sie in Ihren Elternvertretungen für eine Veränderung, denn Lehrkräfte haben – neben fehlenden Kenntnissen oder Maulkörben – meist sehr wenig Einfluss. > In Bayern wird seit März letzten Jahres überall MS-Teams verwendet … ein paar Gesetze dazu verabschiedet … MS-Teams ab dem Schuljahr 20/21 pflicht …. Ich bin sehr gespannt, ob meine Antwort gepostet wird oder ob sie durch die Zensur fällt. Ersatz für MS Teams. Nichts davon ist eingetreten. Müssen darin bspw. auf der Schulhomepage) dauerhaft gültig? mit Jitsi sehr gut Unterricht machen kann. Ich versuche schon seit Monaten von Zoom weg zu kommen, nicht erfolgreich, denn es folgt immer das Argument, es sei alles rechtssicher. Daran gibt es Zweifel. Weiter unten (s. d.) habe ich Links gepostet, die belegen, dass seit über 15 (!) https://digitalcourage.de/blog/2020/datenverarbeitung-an-schulen-nutzen-sie-ihre-rechte In diesem Fall scheint es so zu sein, dass der zuständige hessische Landesbeauftragte für Datenschutz nicht mehr Teil der Lösung ist. Diese kann sich entweder aus gesetzlichen Übermittlungsbestimmungen oder über die Möglichkeit, die derartige Inanspruchnahme eines Dienstleisters als Auftragsverarbeitung gem. Das wird bei großen und kleinen Unternehmen auch intensiv genutzt. Jeder macht was anderes und Synergien ergeben sich nicht. Hunderte von Daten- und Trackingfirmen verfolgen unsere Schritte im Netz. Schule ist eine sehr wichtige Station im Leben eines jeden. Ich wollte kommunizieren und mich nicht gleich wo anders beschweren. Und hier trifft es ins Schwarze: Hast du vielleicht Tipps was ich dagegen machen könnte? Die Bundesländer Niedersachsen und NRW haben nach meiner Kenntnis dies bereits umgesetzt.